Nutzen der Basalen Stimulation für Arbeitgebende und Arbeitnehmende

Das Konzept der Basalen Stimulation wurde in den 1970er-Jahren von dem Sonderpädagogen Andreas Fröhlich als Förderangebot für Kinder mit schwerer Behinderung entwickelt. Der Impuls, Basale Stimulation auch in die Pflege erwachsener Menschen zu übertragen, erfolgte durch die Krankenschwester, Diplompädagogin und spätere Pflegewissenschaftlerin Christel Bienstein in den 1980er-Jahren. Gemeinsam mit Andreas Fröhlich wurden die Erfahrungen analysiert, systematisiert und auch wissenschaftlich begleitet.
Heute ermöglicht Basale Stimulation eine individuell therapeutische sowie rehabilitativ fördernde Pflege und Begleitung von Menschen jeden Lebensalters nach wissenschaftlich anerkannten Kriterien. Damit ist klar, wie sehr dieses Konzept Menschen mit Beeinträchtigung unterstützt.
Doch wie können Arbeitgeber:innen/Einrichtungen vom Nutzen der Basalen Stimulation überzeugt werden?
Vorteile durch pflegetherapeutisches Arbeiten – für Einrichtungen/Arbeitgeber:innen
- Anhaltende/steigende Abhängigkeit und Pflegebedürftigkeit werden bestmöglich durch eine sichere und schnelle Analyse der aktuellen Pflege- bzw. Begleitsituation reduziert – Kostensenkung
- Größtmögliche Förderung der Autonomie der zu Pflegenden unter Einbeziehung der individuellen Biografie und Ressourcen – verkürzte Liege- und Verweildauer
- Zufriedenheit der zu Pflegenden und ihrer angehörigen Bezugspersonen durch Steigerung der Versorgungsqualität und Umsetzung gezielter individueller Angebote (Pflegeberatung, Informationsabende, Workshops etc.) – positive Außendarstellung
- Erhöhte Berufszufriedenheit der Mitarbeitenden durch gesteigerte Zufriedenheit und Selbständigkeit der zu Pflegenden sowie die Unterstützung des Arbeitgebers bzgl. individueller Fachqualifikation – Mitarbeitendenbindung
- Gesteigertes Fachwissen und bessere Qualität durch Kurse oder Workshops von Praxisbegleiter:innen aus der Einrichtung – höhere Abrechnungsrate
- Pflege auf Basis aktuell wissenschaftlich anerkannter und medizinischer Kenntnisse – dem aktuellen gesetzlichen QM-Anspruch an Pflege entsprechend
- Konzept findet in allen Büchern der generalistischen Pflegeausbildung seit 2020 Erwähnung und entspricht dem aktuellen Anspruch des Pflegeberufegesetzes – gesetzeskonforme Ausbildung in Theorie und Praxis mit Nachwuchsbildung und -bindung.
- Erleichterung der Integration und Umsetzung des Konzeptes im individuellen Pflegealltag durch Praxisbegleiter:innen aus der Einrichtung – kostensparend, da kein Einkauf externer Dozent:innen, nachhaltige Anwendung des Konzepts, individuelle Begleitung in komplexen Pflegesituationen
- Einrichtungsspezifische Implementierung und gezielte Umsetzung des Konzepts im Haus durch interne Praxisbegleiter:in – Interesse an der Einrichtung wecken
Für alle Arbeitnehmenden, die noch überlegen, ob sie Praxisbegleiter:in werden sollten, haben wir ebenfalls einige Argumente zur Hand:
Vorteile durch pflegetherapeutisches Arbeiten – für Mitarbeitende
- Durchführen von Kursen (intern oder extern), Pflegeberatung, Praxisanleitung – motivierend, abrechenbar, nachhaltig, abwechslungsreich
- Verstärkung von Haltung, Kompetenz und Technik im Arbeiten mit dem Konzept – interessenvertiefend, ermutigend, integrierend
- Bewältigung von Pflegesituationen aufgrund von priorisierten, gezielten, aber vorbehaltlosen Pflegeangeboten – gesteigerte individuelle Berufszufriedenheit
- Fachaustausch innerhalb des Netzwerks des Internationalen Fördervereins Basale Stimulation® e. V. – inspirierend, konstruktiv, lehrreich
- Bestehende Lizenzpflicht zur Weitergabe des Konzepts als Alleinstellungsmerkmal für Praxisbegleiter:innen – nachweisbar kompetent
- Neugierig geworden? Hier gibt es Informationen zu unseren Zertifikatslehrgängen: Fachweiterbildung Basale Stimulation
Text: WBA Ludwigsburg/B. Dura

